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   OLG Zweibrücken, 09.03.2006 - 3 W 36/06   

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https://dejure.org/2006,4546
OLG Zweibrücken, 09.03.2006 - 3 W 36/06 (https://dejure.org/2006,4546)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.03.2006 - 3 W 36/06 (https://dejure.org/2006,4546)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. März 2006 - 3 W 36/06 (https://dejure.org/2006,4546)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft gegen Minderjährige; Pflicht zur Klärung einer eventuellen Minderjährigkeit von Amts wegen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; AufenthG § 80 Abs. 3 S. 1; FGG § 12
    D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Minderjährige, Sachaufklärungspflicht, Wechsel des Aufenthaltsorts, Mitteilung, Ausländerbehörde, Belehrung, Verhältnismäßigkeit, Beschleunigungsgebot, Sachverständigengutachten, Alter, Altersfeststellung

  • Judicialis

    AufenthG § 62 Abs. 2; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 2; FGG § 12
    Zulässigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft gegen Minderjährige - Feststellung der Minderjährigkeit durch den Tatrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 188
  • FamRZ 2006, 1375
  • InfAuslR 2006, 376
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05

    Abschiebungshaft gegen Minderjährige

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.2006 - 3 W 36/06
    a) Allerdings schließt die Minderjährigkeit eines abzuschiebenden Ausländers nicht generell die Anordnung von Haft aus (BayObLGZ 2000, 203; OLG München OLGR München 2005, 393).

    Das Fehlen einer derartigen Möglichkeit muss die Ausländerbehörde im jeweiligen Einzelfall nachvollziehbar darlegen (OLG München, OLGR München 2005, 393, 394 m.w.N.).

    c) Sollte das Landgericht danach erneut zu dem Ergebnis gelangen, der Betroffene sei tatsächlich noch minderjährig, wird die antragstellende Behörde darzulegen haben, warum für sie - auch mit Amtshilfe des zuständigen Jugendamts - keine Möglichkeit besteht, als milderes Mittel gegenüber der Abschiebungshaft den Betroffenen z.B. in einem Jugendheim - ggfs. auch außerhalb von Rheinland-Pfalz - unterzubringen (vgl. OLG München OLGR München 2005, 393, 394; Renner, Ausländerrecht 8. Aufl. § 62 AufenthG Rdnr. 11, jeweils m.w.N.).

  • OLG München, 09.11.2005 - 34 Wx 148/05

    Indizwirkung des Verheimlichens der zur Ausreise notwendigen Papiere durch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.2006 - 3 W 36/06
    Voraussetzung hierfür wäre, dass der Betroffene über seine Verpflichtung, den Ausländerbehörden Mitteilung von einem Verlassen der ihm zugewiesenen Unterkunft zu machen, belehrt worden ist (OLG München, Beschluss vom 09.11.2005 - 34 Wx 148/05 - Melchior, Internetkommentar zur Abschiebungshaft, zu § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG m.w.N.).
  • BayObLG, 07.07.2000 - 3Z BR 197/00

    Asylverfahren minderjähriger Ausländer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.2006 - 3 W 36/06
    a) Allerdings schließt die Minderjährigkeit eines abzuschiebenden Ausländers nicht generell die Anordnung von Haft aus (BayObLGZ 2000, 203; OLG München OLGR München 2005, 393).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11

    Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels:

    Wegen dieser einschneidenden Folge muss die Ausländerbehörde in der Regel auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen hinweisen (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2011- V ZB 16/11 Rn. 8, juris; OLG Celle, InfAuslR 2004, 118; OLG München, OLGR München 2007, 144, 145; OLG Zweibrücken, InfAuslR 2006, 376; Hailbronner, AuslR, 61. Aktualisierung, § 62 AufenthG Rn. 44 a.E.).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 93/10

    Abschiebungshaft: Erforderliche Beteiligung der Staatsanwaltschaft bei

    Der Vorrang des Strafverfolgungsinteresses hat umgekehrt zur Folge, dass die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung des Ausländers ausscheidet, solange die Staatsanwaltschaft der von der Ausländerbehörde beabsichtigten Abschiebung nicht zugestimmt hat (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130; OLG Zweibrücken InfAuslR 2003, 157; FGPrax 2006, 188; OLG Hamburg InfAuslR 2006, 27).
  • BGH, 29.09.2010 - V ZB 233/10

    Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft gegen

    a) Allerdings kommt bei minderjährigen Ausländern dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Anordnung von Sicherungshaft wegen der Schwere des Eingriffs besondere Bedeutung zu (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30. August 2004 - 20 W 245/04, juris, Rn. 3; OLG Köln, OLGR 2003, 193; OLG München, OLGR 2005, 393, 394; OLG Rostock, OLGR 2006, 993, 994; OLG Zweibrücken, OLGR 2006, 599; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand, 61. Aktual.
  • BGH, 09.02.2011 - V ZB 16/11

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Wegen dieser einschneidenden Folge muss die Ausländerbehörde in der Regel auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen hinweisen (vgl. OLG Celle, InfAuslR 2004, 118; OLG München, OLGR 2007, 144; OLG Zweibrücken, InfAuslR 2006, 376; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand 61. Aktual.
  • OLG Hamm, 11.09.2008 - 15 Wx 254/08

    Anfechtbarkeit der Ablehnung einer Haftaufhebung mit der sofortigen Beschwerde

    Weitere Voraussetzung für die Bejahung dieses Haftgrundes ist allerdings, dass der Betroffene über seine Verpflichtung, der Ausländerbehörde Mitteilung von einem Aufenthaltswechsel zu machen, belehrt worden ist (OLG München OLGR 2006, 112; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 188).
  • LG Ingolstadt, 22.05.2019 - 22 T 2423/18

    Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Asylanerkennung sowie

    Zwar kommt bei minderjährigen Ausländern dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Anordnung von Sicherungshaft wegen der Schwere des Eingriffs besondere Bedeutung zu (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 30.8. 2004 - 20 W 245/04, BeckRS 2004, 08997; OLG Köln, OLG-Report 2003, 193; OLG München, OLGR 2005, 393 [394]; OLG Rostock, OLGR 2006, 993, 994; OLG Zweibrücken, OLG-Report 2006, 599; Hailbronner, AusländerR, Stand: 61. Aktual.
  • OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 20 W 124/06

    Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung von Haft zur Sicherung der

    Dieser Rechtsprechung haben sich zwischenzeitlich auch das Kammergericht (Beschlüsse vom 18. März 2005 in der Sache 25 W 64/04 = InfAuslR 2005, 268 und vom 14. Oktober 2005 in der Sache 25 W 66/05 dok. bei Melchior) sowie das Oberlandesgericht München (Beschluss vom 28. April 2005 in der Sache 34 Wx 045/05 dok. bei Melchior= OLGR München 2005, 393) und das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 9. März 2006 in der Sache 3 W 36/06 dok. bei Melchior) angeschlossen.
  • OLG München, 09.11.2006 - 34 Wx 123/06

    Erstattungsschuldner für außergerichtliche Auslagen des Betroffenen in

    Die Anordnung von Abschiebungshaft darf als "ultima ratio" nur dann erfolgen, wenn mildere Mittel zur Sicherung der Abschiebung nicht in Betracht kommen (vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, 1475; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.1.2006, Az. 20 W 565/05, OLG München, OLGR 2005, 393/394; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 188).
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